Aufklärung zur Honorarvereinbarung in der Physiotherapie

Liebe Patientin, lieber Patient,

im Rahmen Ihrer physiotherapeutischen Behandlung möchten wir Sie transparent über die Honorargestaltung informieren. In der Physiotherapie gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die von Ihrer Versicherung oder der Art der Behandlung abhängen können. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Honorarvereinbarung geben.

1. Abrechnung über die Krankenkasse:
Falls Ihre Behandlung über eine ärztliche Verordnung (Rezept) erfolgt, rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. In diesem Fall ist die Eigenbeteiligung (z.B. Zuzahlung) gemäß der gesetzlichen Regelungen zu leisten, sofern diese nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt wird.

2. Private Abrechnung:
Sollten Sie privat versichert sein oder eine private Zusatzversicherung haben, erfolgt die Abrechnung gemäß den vertraglich vereinbarten Sätzen mit Ihrer Versicherung. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und kann je nach Tarif und Versicherung variieren. In diesem Fall bitten wir Sie, die Zahlung direkt nach der Behandlung vorzunehmen. Eine Rechnung wird Ihnen ausgestellt, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.

3. Selbstzahler:
Falls Sie die Behandlung als Selbstzahler wünschen oder keine ärztliche Verordnung haben, stellen wir Ihnen die Behandlungskosten direkt in Rechnung. Die Preise orientieren sich an den üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).

4. Zusatzleistungen:
Einige Zusatzleistungen wie spezielle Massagen, individuelle Trainingsprogramme oder bestimmte Therapiemethoden (z.B. Kinesio-Taping) können als freiwillige Zusatzangebote in Rechnung gestellt werden. Diese Leistungen werden vor der Behandlung mit Ihnen besprochen und die Kosten transparent erläutert.

5. Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlung erfolgt in der Regel direkt nach der Behandlung. Sollten Sie Fragen zu den anfallenden Kosten haben, zögern Sie nicht, uns im Vorfeld anzusprechen.

Wichtige Hinweise:

Alle Kosten und Gebühren werden stets transparent und vor der Behandlung mit Ihnen besprochen.
Bei privaten Versicherungen oder Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung direkt nach der Behandlung.
Die Höhe der Zuzahlung bzw. der Eigenanteil bei gesetzlicher Versicherung richtet sich nach den jeweiligen Krankenkassenregelungen.
Wir legen großen Wert auf eine faire und transparente Kommunikation. Sollten Sie noch Fragen zur Honorarvereinbarung haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team der Physiotherapie Georgios